Glossar
Interessenkonflikt
Bewertungen aus geschäftlicher oder persönlicher Verbindung — vom Mitbewerber bis zum Ex-Mitarbeiter — verstoßen gegen Googles Richtlinien.
Ein Interessenkonflikt liegt bei Google-Rezensionen vor, wenn der Verfasser dem bewerteten Betrieb nicht als normaler Gast gegenübersteht: Mitbewerber, aktuelle oder ehemalige Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Beteiligte eines privaten Streits. Googles Richtlinien für Beiträge nennen ausdrücklich „eine aktuelle oder frühere Beschäftigung" sowie „berufliche oder persönliche Verbindungen" als Verstoß.
Für Betriebe ist das eine der aussichtsreichsten Meldekategorien — vorausgesetzt, die Verbindung lässt sich benennen. Ein Satz wie „Der Verfasser war bis März bei uns angestellt" gehört deshalb in jede Meldung dieser Art.
Mehr dazu in der Anleitung zum Melden von Google-Bewertungen.
